Zahlung – oder keine Zahlung? UPDATE zum Vertragsstrafenverfahren

Vor einigen Tagen hatten wir über ein vor dem AG Memmingen im eigenen Namen geführtes Vertragsstrafenverfahren berichtet. Ein Gegner eines von uns betreuten Dokumentationskundens hatte gegen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung verstoßen, der Dokumentationskunde uns die Forderung im Wege des Rechtskaufes verkauft. Soweit das Setting.

Nachdem der Gegner anwaltlich in der Klageerwiderung hat verlauten lassen, dass der streitgegenständliche Betrag überwiesen worden ist und wir doch die Klage in der Hauptsache für erledigt erklären sollten, gingen wir davon aus, dass die Sache so einen Abschluss findet. Blöd allerdings nur, wenn dann nicht innerhalb der vom Gericht gesetzten Frist die Zahlung eingeht, sodass wir letztlich Ende vergangener Woche dem Gericht mitteilen lassen mussten, dass das Geld entgegen der anwaltlichen Aussage noch nicht auf dem Konto eingegangen ist.

Schauen wir doch einmal, wie die Richterin am AG Memmingen auf diese Neuigkeiten reagiert.

Interessante Notiz am Rande:

Trotz Abmahnung, trotz Vertragsstrafenverfahren ist das Bild weiterhin verharrlich redchtsverletzend online. Es wird also Zeit, einmal im Kommentar nachzuschlagen, wann wohl die natürliche Handlungseinheit bei der Verwirkung von Vertragsstrafen endet.

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