RightsPilot dokumentiert Vertragsstrafe für Stockfotografen

Wenn Lichtbildwerke außerhalb der eingeräumten Nutzungsrechte verwendet werden, dann stellt dies häufig ein erhebliches Ärgernis für die betroffenen Fotografen dar. Mag ein Erstverstoß aufgrund von Fahrlässigkeit noch ansatzweise nachvollziehbar sein, so ändert sich die Situation, wenn es um die Verwirkung urheberrechtlicher Vertragsstrafen geht.

 

Was war passiert?

Unser Auftraggeber musste feststellen, dass eine seiner Fotografien ohne Urhebernennung im Internet verwendet worden ist. Auf die anwaltliche Abmahnung hin wurde unter anderem eine strafbewährte Unterlassungserklärung abgegeben und Auskunft darüber verlangt, unter welchen weiteren (als der genannten!) URLs die Bildverwendung noch erfolgt ist.

Im Anschluss musste unser Auftraggeber feststellen, dass entgegen der Unterlassungserklärung die unautorisierte Bildverwendung nicht eingestellt worden ist. Daher wurden wir mit der Dokumentation der Vertragsstrafenverwirkung beauftragt.

 

Dokumentation von Vertragsstrafen – Obacht bei der Beweissicherung

Wir von RightsPilot haben daraufhin die gerichtsverwertbare Dokumentation der Rechtsverletzung vorgenommen. Angesichts der Tatsache, dass es sich um eine Vertragsstrafenverwirkung handelt, wissen wir aus der Erfahrung von mehr als 5 Jahren Dokumentationsservice, dass häufig im Streit steht, ob die Bildverwendung nicht nur rein im (lokal vorgehaltenen) Cache erfolgt ist.

Aus diesem Grund erfolgt die Vornahme von Vertragsstrafendokumentationen stets unter Hinzuziehung eines Bildschirmdokumentationsvideos. So kann nicht nur unser Sachbearbeiter bezeugen, dass wir dem Aufruf des rechtsverletzenden Inhaltes der Cache und Browserverlauf gelöscht worden ist, sondern auch Jahre später nach der Vornahme der gerichtsverwertbaren Vertragsstrafendokumentation kann dessen Erstellung Stück für Stück nachvollzogen werden.

Wir sind hierbei beliebter Gast als Zeuge vor Gericht, wenn es um den Nachweis von Bildverwendungen in Vertragsstrafenkonstellationen geht – so beispielsweise Mitte November am Landgericht Berlin und Mitte Dezember am Landgericht Ingolstadt. Die mit der Zeugenladung einhergehenden Kosten trägt die im Verfahren unterlegene Partei.
Wo wir gerade bei den Kosten sind: Die Kosten für unsere Tätigkeit stellen regelmäßig einen erstattungsfähigen Schaden dar, welchen Auftraggeber von der Gegenseite erstattet verlangen können – siehe hierzu auch unsere Übersichtsseite mit den Entscheidungen.

 

Auch Ihre Bilder werden nach Abgabe einer Unterlassungserklärung weiterverwendet?

Dann sprechen Sie uns gern unverbindlich an, um weitere Details bzgl. einer Zusammenarbeit bei der Vornahme der gerichtsverwertbaren Dokumentationen zu erfahren:

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