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Sicherung von Vertragsstrafenverwirkungen – aber richtig

Immer wieder nehmen unsere Kunden Kontakt mit uns auf und bitten uns darum, eine von der Gegenseite verwirkte Vertragsstrafe gerichtsverwertbar zu dokumentieren – im Markenrecht, im Wettbewerbsrecht sowie im Urheberrecht.

 

 

Was war passiert?

Ganz gleich, ob im Urheberrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht – bei einem Verstoß gegen Immaterialgüterrecht oder Wettbewerbsrecht kann die tatsächlich vermutete Wiederholungsgefahr in aller Regel nur durch die Abgabe einer mit Vertragsstrafe versehenen Unterlassungserklärung aus der Welt geräumt werden.

Immer wieder kommt es allerdings dazu, dass es die betroffenen Personen mit der Einhaltung ihrer vertraglichen Unterlassungspflichten offenbar nicht so genau nehmen und in diesem Kontext beispielsweise auch weiterhin unlauter werben.

 

Obacht bei der Sicherung

Wird solch ein Verstoß gegen eine abgegebene Unterlassungserklärung festgestellt, wird als Vertragsstrafe regelmäßig ein Betrag im vierstelligen Bereich fällig. Aus diesem Grund ist jedoch auch eine Tendenz zu erkennen, dass die Vertragsstrafe-verwirkenden Personen durchaus kreativ werden, um sich “aus der Affäre” zu ziehen – umso wichtiger ist es, einen Verstoß gegen eine Unterlassungserklärung tunlichst genau zu dokumentieren.

Aus diesem Grund fertigen wir von der RightsPilot UG (haftungsbeschränkt) bei jeder Dokumentation einer Vertragsstrafenverwirkung ein Beweissicherungsvideo an, aus dem sich einwandfrei ergibt, dass

a) vor dem Aufruf des Vertragsstrafen-verwirkenden Inhaltes der Cache und Browserverlauf gelöscht worden ist,

b) die Atomuhrzeit eingeblendet wird,

c) die vertragsstrafenverwirkende Handlung im räumlichen und zeitlichen Kontext aufgerufen wird.

Unsere Dokumentation war in einem urheberrechtlichen Vertragsstrafe-Verfahren überdies schon Gegenstand eines Sachverständigen-Gutachtens.

Zudem gewinnen unsere Kunden einen zusätzlichen Zeugen für ein mögliches gerichtliches Verfahren.

 

Auch Ihr Gegner hält sich nicht an eine abgegebene Unterlassungserklärung?

Dann nehmen Sie gern vertrauensvoll Kontakt zu uns auf, um das weitere Vorgehen hinsichtlich der Dokumentation zu besprechen – wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!