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Niedersächsische Universität verwirkt urheberrechtliche Vertragsstrafe

Niedersächsische Universität verwirkt urheberrechtliche Vertragsstrafe

Wir wurden vor einiger Zeit mit der Dokumentation einer urheberrechtlichen Vertragsstrafe beauftragt, nachdem eine niedersächsische Universität nach Ansicht des Rechteinhabers gegen eine strafbewehrte urheberrechtliche Unterlassungserklärung verstoßen hatte.

 

Was war passiert?

Eine in Niedersachsen gelegene Universität hatte eine Fotografie unseres Auftraggebers in einem PDF ohne Einhaltung der Lizenzvorgaben verwendet. Auf die anwaltliche Abmahnung hin wurde eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben, mit der sich die niedersächsische Universität verpflichtet hat, es zukünftig zu unterlassen, die Fotografie unseres Auftraggebers ohne Urhebernennung öffentlich zugänglich zu machen.
Zu seiner großen Überraschung musste unser Auftraggeber im Nachgang sodann feststellen, dass trotz Abgabe der Unterlassungserklärung die Fotografie an anderer Stelle weiterhin ohne Urhebernennung verwendet worden ist. Dies betrifft einen Fall, in dem die Fotografie nicht nur auf dem Server der Universität lag, sondern vielmehr direkt über die Webseite abrufbar war.

 

Gerichtsverwertbare Dokumentation des Verstoßes

Im Nachgang haben wir sodann die gerichtsverwertbare Dokumentation der erneuten öffentlichen Zugänglichmachung der Fotografie vorgenommen. Die öffentliche Zugänglichmachung wurde hierbei unter anderem durch Anfertigung eines Bildschirmvideos der Rechtsverletzung so dokumentiert, dass zweifelsfrei nachweisbar ist, dass vor dem Abruf der Cache und Browserverlauf gelöscht worden ist. Zudem erfolgte eine Validierung des Zeitpunkts der Dokumentation über Abruf der Atomuhrzeit.

Nach Informationen unseres Auftraggebers ist keine einvernehmliche Einigung zustande gekommen, sodass der erneute Unterlassungsanspruch sowie die Vertragsstrafe auf dem gerichtlichen Wege vor dem LG Hannover durchgesetzt wird. Wir sind gespannt, ob wir als Zeuge geladen werden, und gemeinsam mit dem Gericht sodann das Beweissicherungsvideo anschauen können. (Ist Popcorn im Gerichtssaal erlaubt?!)

 

Sie benötigen die gerichtsverwertbare Dokumentation eines Vertragsstrafenverstoßes?

Sprechen Sie uns gern an – wir helfen diskret, schnell und mit umfassender Erfahrung bei der Dokumentation von Vertragsstrafen weiter!
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RightsPilot dokumentiert Vertragsstrafe für Stockfotografen

Wenn Lichtbildwerke außerhalb der eingeräumten Nutzungsrechte verwendet werden, dann stellt dies häufig ein erhebliches Ärgernis für die betroffenen Fotografen dar. Mag ein Erstverstoß aufgrund von Fahrlässigkeit noch ansatzweise nachvollziehbar sein, so ändert sich die Situation, wenn es um die Verwirkung urheberrechtlicher Vertragsstrafen geht.

 

Was war passiert?

Unser Auftraggeber musste feststellen, dass eine seiner Fotografien ohne Urhebernennung im Internet verwendet worden ist. Auf die anwaltliche Abmahnung hin wurde unter anderem eine strafbewährte Unterlassungserklärung abgegeben und Auskunft darüber verlangt, unter welchen weiteren (als der genannten!) URLs die Bildverwendung noch erfolgt ist.

Im Anschluss musste unser Auftraggeber feststellen, dass entgegen der Unterlassungserklärung die unautorisierte Bildverwendung nicht eingestellt worden ist. Daher wurden wir mit der Dokumentation der Vertragsstrafenverwirkung beauftragt.

 

Dokumentation von Vertragsstrafen – Obacht bei der Beweissicherung

Wir von RightsPilot haben daraufhin die gerichtsverwertbare Dokumentation der Rechtsverletzung vorgenommen. Angesichts der Tatsache, dass es sich um eine Vertragsstrafenverwirkung handelt, wissen wir aus der Erfahrung von mehr als 5 Jahren Dokumentationsservice, dass häufig im Streit steht, ob die Bildverwendung nicht nur rein im (lokal vorgehaltenen) Cache erfolgt ist.

Aus diesem Grund erfolgt die Vornahme von Vertragsstrafendokumentationen stets unter Hinzuziehung eines Bildschirmdokumentationsvideos. So kann nicht nur unser Sachbearbeiter bezeugen, dass wir dem Aufruf des rechtsverletzenden Inhaltes der Cache und Browserverlauf gelöscht worden ist, sondern auch Jahre später nach der Vornahme der gerichtsverwertbaren Vertragsstrafendokumentation kann dessen Erstellung Stück für Stück nachvollzogen werden.

Wir sind hierbei beliebter Gast als Zeuge vor Gericht, wenn es um den Nachweis von Bildverwendungen in Vertragsstrafenkonstellationen geht – so beispielsweise Mitte November am Landgericht Berlin und Mitte Dezember am Landgericht Ingolstadt. Die mit der Zeugenladung einhergehenden Kosten trägt die im Verfahren unterlegene Partei.
Wo wir gerade bei den Kosten sind: Die Kosten für unsere Tätigkeit stellen regelmäßig einen erstattungsfähigen Schaden dar, welchen Auftraggeber von der Gegenseite erstattet verlangen können – siehe hierzu auch unsere Übersichtsseite mit den Entscheidungen.

 

Auch Ihre Bilder werden nach Abgabe einer Unterlassungserklärung weiterverwendet?

Dann sprechen Sie uns gern unverbindlich an, um weitere Details bzgl. einer Zusammenarbeit bei der Vornahme der gerichtsverwertbaren Dokumentationen zu erfahren:

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2. Vertragsstrafe für Fotografen in derselben Sache dokumentiert

Wir wurden kürzlich von einem Fotografen damit beauftragt, den Verstoß gegen eine abgegebene urheberrechtliche Unterlassungserklärung gerichtsverwertbar zu dokumentieren.

 

Was war passiert?

Unser Auftraggeber, ein Fotograf, musste Anfang 2016 feststellen, dass ein Reiseunternehmen eine seiner Fotografien verwendet hat, ohne die hierdurch notwendigen Rechte inne zu haben. Aufgrund der Abmahnung gab das Unternehmen eine Unterlassungserklärung ab, zahlte Schadensersatz – und tat nichts, dachte also insbesondere noch nicht einmal daran, das Lichtbild von der Internetseite zu entfernen. Dies führte dazu, dass das Lichtbild nach wie vor auf der Internetseite eingebunden war im ursprünglichen Reiseangebot, und die Vertragsstrafe in Höhe von EUR 2.500,00 verwirkt war.

Was passierte auf die Zahlungsaufforderung unseres Fotografen hin? Genau – nichts, sodass die Vertragsstrafe letztlich gerichtlich eingeklagt worden ist und von der Gegenseite gezahlt worden ist.

Der geneigte Leser könnte auf die Idee kommen, dass wenigstens nunmehr das Bild vom Angebot entfernt worden ist, nachdem man 2.500 EUR Vertragsstrafe gezahlt hatte und auch noch – nach entsprechendem Beschluss – die Kosten des Rechtsstreites zu tragen hatte. Aber nein, wieder nichts – das Lichtbild erfreut sich bester Gesundheit auf der Internetseite, sodass nun die nächste Vertragsstrafe fällig wurde.

Der Strafrechtler würde sagen: Mit dolus directus 1. Grades direkt vor die Wand… nunja.

 

Sie sind ebenfalls Fotograf und möchten, dass zu Ihren Nachteilen begangene Rechtsverletzungen gerichtsverwertbar dokumentiert werden? Sprechen Sie uns gern unverbindlich an!

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RightsPilot setzt Vertragsstrafe im eigenen Namen durch

Wir hatten bereits vor einigen Wochen über das von uns vor dem AG Memmingen im eigenen Namen geführte Verfahren in Bezug auf die Verwirkung einer urheberrechtlichen Vertragsstrafe berichtet.

Nachdem die Gegenseite auf unsere Klage hin die geltend gemachte Vertragsstrafe in Höhe von EUR 2.500,00 gezahlt hatte, hatten wir insoweit die Klage für erledigt erklärt und beantragt, dem Gegner die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen. Unserem Antrag ist das AG Memmingen mit Beschluss von 16.04.2018 (Az. 13 C 1404/17) gefolgt, sodass nun die Gegenseite die Kosten des Verfahrens zu tragen hat.

 

Zahlung – oder keine Zahlung? UPDATE zum Vertragsstrafenverfahren

Vor einigen Tagen hatten wir über ein vor dem AG Memmingen im eigenen Namen geführtes Vertragsstrafenverfahren berichtet. Ein Gegner eines von uns betreuten Dokumentationskundens hatte gegen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung verstoßen, der Dokumentationskunde uns die Forderung im Wege des Rechtskaufes verkauft. Soweit das Setting.

Nachdem der Gegner anwaltlich in der Klageerwiderung hat verlauten lassen, dass der streitgegenständliche Betrag überwiesen worden ist und wir doch die Klage in der Hauptsache für erledigt erklären sollten, gingen wir davon aus, dass die Sache so einen Abschluss findet. Blöd allerdings nur, wenn dann nicht innerhalb der vom Gericht gesetzten Frist die Zahlung eingeht, sodass wir letztlich Ende vergangener Woche dem Gericht mitteilen lassen mussten, dass das Geld entgegen der anwaltlichen Aussage noch nicht auf dem Konto eingegangen ist.

Schauen wir doch einmal, wie die Richterin am AG Memmingen auf diese Neuigkeiten reagiert.

Interessante Notiz am Rande:

Trotz Abmahnung, trotz Vertragsstrafenverfahren ist das Bild weiterhin verharrlich redchtsverletzend online. Es wird also Zeit, einmal im Kommentar nachzuschlagen, wann wohl die natürliche Handlungseinheit bei der Verwirkung von Vertragsstrafen endet.

RightsPilot klagt Vertragsstrafe ein

Normalerweise sind wir von der RightsPilot UG (haftungsbeschränkt) primär für die gerichtsverwertbare Dokumentation von Rechtsverletzungen zuständig. In einem besonderen Fall klagen wir nunmehr aus abgetretenem Recht eine urheberrechtlich verwirkte Vertragsstrafe ein.

 

 

Was war passiert?

Einer unserer Dokumentationskunden musste feststellen, dass eine seiner Fotografien auf der Webseite eines Touristik-Anbieters verwendet worden ist. Auf die erfolgte Abmahnung hin gab der Touristik-Anbieter eine Unterlassungserklärung ab, benutzte das Bild jedoch weiterhin auf seiner eigenen Homepage zur Bewerbung seiner kommerziellen Dienstleistungen.

Erneut abgemahnt und zur Zahlung der Vertragsstrafe aufgefordert, hüllte sich die Gegenseite in Schweigen. Um unserem Dokumentations-Kunden das Durchsetzungsrisiko ein wenig abzunehmen, haben wir diesem daher im Wege des Rechtskaufes die verwirkte urheberrechtliche Vertragsstrafe abgekauft und zwischenzeitlich Klage beim zuständigen Gericht auf Zahlung der Vertragsstrafe eingereicht.

Das Interessante an dem Fall:

Auf der Gegenseite hat sich nach Klageerhebung dann doch ein Rechtsanwalt bemüht, die Verteidigungsbereitschaft anzuzeigen – das streitgegenständliche Foto ist allerdings bis zum heutigen Tage noch komplett auf der Internetseite online… nunja, schauen wir einmal, was die zuständige Richterin zu diesem Umstand sagt…

 

 

Sicherung von Vertragsstrafenverwirkungen – aber richtig

Immer wieder nehmen unsere Kunden Kontakt mit uns auf und bitten uns darum, eine von der Gegenseite verwirkte Vertragsstrafe gerichtsverwertbar zu dokumentieren – im Markenrecht, im Wettbewerbsrecht sowie im Urheberrecht.

 

 

Was war passiert?

Ganz gleich, ob im Urheberrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht – bei einem Verstoß gegen Immaterialgüterrecht oder Wettbewerbsrecht kann die tatsächlich vermutete Wiederholungsgefahr in aller Regel nur durch die Abgabe einer mit Vertragsstrafe versehenen Unterlassungserklärung aus der Welt geräumt werden.

Immer wieder kommt es allerdings dazu, dass es die betroffenen Personen mit der Einhaltung ihrer vertraglichen Unterlassungspflichten offenbar nicht so genau nehmen und in diesem Kontext beispielsweise auch weiterhin unlauter werben.

 

Obacht bei der Sicherung

Wird solch ein Verstoß gegen eine abgegebene Unterlassungserklärung festgestellt, wird als Vertragsstrafe regelmäßig ein Betrag im vierstelligen Bereich fällig. Aus diesem Grund ist jedoch auch eine Tendenz zu erkennen, dass die Vertragsstrafe-verwirkenden Personen durchaus kreativ werden, um sich “aus der Affäre” zu ziehen – umso wichtiger ist es, einen Verstoß gegen eine Unterlassungserklärung tunlichst genau zu dokumentieren.

Aus diesem Grund fertigen wir von der RightsPilot UG (haftungsbeschränkt) bei jeder Dokumentation einer Vertragsstrafenverwirkung ein Beweissicherungsvideo an, aus dem sich einwandfrei ergibt, dass

a) vor dem Aufruf des Vertragsstrafen-verwirkenden Inhaltes der Cache und Browserverlauf gelöscht worden ist,

b) die Atomuhrzeit eingeblendet wird,

c) die vertragsstrafenverwirkende Handlung im räumlichen und zeitlichen Kontext aufgerufen wird.

Unsere Dokumentation war in einem urheberrechtlichen Vertragsstrafe-Verfahren überdies schon Gegenstand eines Sachverständigen-Gutachtens.

Zudem gewinnen unsere Kunden einen zusätzlichen Zeugen für ein mögliches gerichtliches Verfahren.

 

Auch Ihr Gegner hält sich nicht an eine abgegebene Unterlassungserklärung?

Dann nehmen Sie gern vertrauensvoll Kontakt zu uns auf, um das weitere Vorgehen hinsichtlich der Dokumentation zu besprechen – wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

RightsPilot dokumentiert Vertragsstrafe für Luftbildfotografen

Wir wurden kürzlich von einem bekannten Luftbildfotografen damit beauftragt, einen Verstoß gegen eine abgegebene strafbewehrte Unterlassungserklärung zu dokumentieren.

Was war passiert?

Unser Kunde musste feststellen, dass ein Zeitungsverlage eine seiner Luftbildaufnahme verwendet hat, ohne im Besitz einer gültigen Lizenz zu sein und ohne dass unser Auftraggeber bei der Nutzung des Lichtbildwerkes als Urheber bezeichnet worden ist.

Auf eine entsprechende Berechtigungsanfrage mit einem Angebot zu einer Nachlizenzierung hin gab der Zeitungsverlag eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ab, in der er sich verpflichtete, es zukünftig zu unerlassen, die im Raum stehende Fotografie öffentlich zugänglich zu machen.

Zu seiner großen Überraschung musste unser Auftraggeber nunmehr feststellen, dass genau dieses von der Unterlassungserklärung erfasste Lichtbildwerk noch immer eingebunden auf der Internetseite unter einer anderen Sub-URL genutzt worden ist.

Die Vertragsstrafe wurde daher durch uns gerichtsverwertbar gesichert, unter anderem durch Anfertigen eines Beweisvideos, durch das sich nachweisen lässt, dass der Cache des Browsers gelöscht worden ist. Dies ist nämlich ein häufiger Streitpunkt bei der Geltendmachung der Vertragsstrafe.