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AG Frankfurt / Main: Dokumentationskosten sind erstattungsfähiger Schaden

In der alltäglichen Praxis erleben wir es immer wieder, dass die von unseren Auftraggebern in Anspruch genommenen Rechtsverletzer behaupten, es handele sich bei urheberrechtlichen Dokumentationskosten um keinen erstattungsfähigen Schaden.

 

Was war passiert?

Unser Auftraggeber musste feststellen, dass eine seiner Fotografien ohne Urhebernennung im Internet auf einem regionalen News-Portal verwendet worden ist. Aus diesem Grund beauftragte er uns mit der gerichtsverwertbaren Dokumentation der Urheberrechtsverletzung. Mit der erfolgten Abmahnung verlangte der Fotograf auch die Kosten unserer Inanpruchnahme vom Rechtsverletzer erstattet, welcher die Zahlung verweigerte.
Demnach hatte das AG Frankfurt / Main mit Urteil vom 8.10.2020 (Az. 32 C 1201/20 (86)) darüber zu entscheiden.

 

Die Entscheidung des Gerichts

Das Amtsgericht Frankfurt am Main stellt mit deutlichen Worten fest, dass urheberrechtliche Dokumentationskosten einen erstattungsfähigen Schaden darstellen.
Dazu wörtlich:

„Auch die Dokumentationskosten stellen gem. § 249 BGB einen durch die Urheberrechtsverletzung verursachten Schaden dar. Der Kläger durfte die Dienste der RightsPilot UG für die Beweissicherung in Anspruch nehmen, um die Rechtsverletzung gerichtsverwertbar zu dokumentieren.“

Zudem findet das AG Frankfurt / Main deutliche Worte zu der immer wieder vorzufindenden Rechtsauffassung, ein einfacher Screenshot reiche zur Dokumentation der Bildrechtsverletzung aus:
„Der Kläger musste sich nicht auf das schwächere Beweismittel eines schlichten Screenshots verlassen, der immer dem Vorwurf der Manipulierbarkeit ausgesetzt ist.“

 

Auch Sie benötigen eine gerichtsverwertbare Dokumentation einer Bildfundstelle?

Dann sprechen Sie uns gern unverbindlich an, um weitere Details bzgl. einer Zusammenarbeit bei der Vornahme der gerichtsverwertbaren Dokumentationen zu erfahren:

Gerichtsverwertbare Dokumentation für Aktfotograf – Bildverwendung auf CD-Cover

Wir wurden kürzlich von unserem Auftraggeber, einem internationalen Aktfotografen, damit beauftragt, die gerichtsverwertbare Dokumentation einer Bildverwendung auf einem CD-Cover vorzunehmen.

 

Was war passiert?

Unser Auftraggeber ist professioneller Aktfotograf und fertigt unter anderem Detailaufnahmen von Körperteilen (sog. „Body parts“) an. Zu seiner Überraschung musste unser Auftraggeber feststellen, die Detailaufnahme eines Taillienbereiches zur Bebilderung eines CD-Covers verwendet worden ist, ohne dass er hierfür die entsprechende Lizenz eingeräumt hatte.

 

Dokumentation der Bildverwendung durch RightsPilot

Wir von RightsPilot haben daraufhin die gerichtsverwertbare Dokumentation der Rechtsverletzung vorgenommen. In diesem Kontext wurden nicht nur zahlreiche Screenshots sowie PDF-Dokumente angefertigt, sondern es konnten auch weitere Coververwendungen im Internet festgestellt und gesichert werden.
Dadurch, dass RightsPilot die Verwahrung der Dokumentation bis zum Abschluss der Rechteverfolgung übernimmt, muss sich unser Auftraggeber mangels Möglichkeit von Manipulationsvorwürfen hinsichtlich der angefertigten Beweise auch keine Gedanken machen, ob ein Nachweis der Bildverwendung vor Gericht möglich ist.
Die Kosten für unsere Tätigkeit stellen hierbei regelmäßig einen erstattungsfähigen Schaden dar, welchen Auftraggeber von der Gegenseite erstattet verlangen können – siehe hierzu auch unsere Übersichtsseite mit den Entscheidungen.

 

Sind auch Sie von unautorisierten Bildverwendungen betroffen?

Dann sprechen Sie uns – unabhängig von der thematischen Ausrichtung Ihres Schaffens – gern unverbindlich an, um weitere Details bzgl. einer Zusammenarbeit bei der Vornahme der gerichtsverwertbaren Dokumentationen zu erfahren: