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Dokumentation für Aktfotografen

Wir wurden kürzlich von unserem Auftraggeber, einem Aktfotografen, mit der gerichtsverwertbaren Dokumentation einer Bildrechtsverletzung beauftragt.

 

Was war passiert?

Zu einer großen Überraschung musste unser Auftraggeber feststellen, dass eine seiner Aufnahmen auf einer Eroktikwebseite veröffentlicht worden ist. Für die Bildverwendung hat unser Auftraggeber dem Anspruchsgegner keine Nutzungserlaubnis eingeräumt.

 

Gerichtsverwertbare Dokumentation durch RightsPilot

Nach unserer Beauftragung haben wir unmittelbar begonnen, die Beweise mit Blick auf die Rechtsverletzung zu sichern. Insoweit verfügen wir über eine Dokumentationserfahrung aus mehr als 30.000 dokumentierten Bildverwendungen.

 

Kosten unserer Beauftragung

Wussten Sie, dass die Kosten unserer Beauftragung in aller Regel einen erstattungsfähigen Schaden darstellen? Nähere zu Urteilen hinsichtlich der Erstattungsfähigkeit urheberrechtlicher Dokumentationskosten finden Sie hier.

 

Niedersächsische Universität verwirkt urheberrechtliche Vertragsstrafe

Niedersächsische Universität verwirkt urheberrechtliche Vertragsstrafe

Wir wurden vor einiger Zeit mit der Dokumentation einer urheberrechtlichen Vertragsstrafe beauftragt, nachdem eine niedersächsische Universität nach Ansicht des Rechteinhabers gegen eine strafbewehrte urheberrechtliche Unterlassungserklärung verstoßen hatte.

 

Was war passiert?

Eine in Niedersachsen gelegene Universität hatte eine Fotografie unseres Auftraggebers in einem PDF ohne Einhaltung der Lizenzvorgaben verwendet. Auf die anwaltliche Abmahnung hin wurde eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben, mit der sich die niedersächsische Universität verpflichtet hat, es zukünftig zu unterlassen, die Fotografie unseres Auftraggebers ohne Urhebernennung öffentlich zugänglich zu machen.
Zu seiner großen Überraschung musste unser Auftraggeber im Nachgang sodann feststellen, dass trotz Abgabe der Unterlassungserklärung die Fotografie an anderer Stelle weiterhin ohne Urhebernennung verwendet worden ist. Dies betrifft einen Fall, in dem die Fotografie nicht nur auf dem Server der Universität lag, sondern vielmehr direkt über die Webseite abrufbar war.

 

Gerichtsverwertbare Dokumentation des Verstoßes

Im Nachgang haben wir sodann die gerichtsverwertbare Dokumentation der erneuten öffentlichen Zugänglichmachung der Fotografie vorgenommen. Die öffentliche Zugänglichmachung wurde hierbei unter anderem durch Anfertigung eines Bildschirmvideos der Rechtsverletzung so dokumentiert, dass zweifelsfrei nachweisbar ist, dass vor dem Abruf der Cache und Browserverlauf gelöscht worden ist. Zudem erfolgte eine Validierung des Zeitpunkts der Dokumentation über Abruf der Atomuhrzeit.

Nach Informationen unseres Auftraggebers ist keine einvernehmliche Einigung zustande gekommen, sodass der erneute Unterlassungsanspruch sowie die Vertragsstrafe auf dem gerichtlichen Wege vor dem LG Hannover durchgesetzt wird. Wir sind gespannt, ob wir als Zeuge geladen werden, und gemeinsam mit dem Gericht sodann das Beweissicherungsvideo anschauen können. (Ist Popcorn im Gerichtssaal erlaubt?!)

 

Sie benötigen die gerichtsverwertbare Dokumentation eines Vertragsstrafenverstoßes?

Sprechen Sie uns gern an – wir helfen diskret, schnell und mit umfassender Erfahrung bei der Dokumentation von Vertragsstrafen weiter!

 

LG München I bejaht Schadensersatzanspruch bzgl. Dokumentationskosten

Stellen urheberrechtliche Dokumentationskosten zur Dokumentation von Bildrechtsverletzungen einen erstattungsfähigen Schaden dar? Mit dieser Frage hatte sich das LG München I mit Entscheidung vom 15.07.2020 (Az. 7 O 14834/19) zu beschäftigen.

 

Was war passiert?

Ein italienischer Fotograf musste feststellen, dass eine seiner Fotografien von einem italienischen Hotel verwendet worden war. Zur gerichtsverwertbaren Dokumentation der Rechtsverletzung beauftragte er die RightsPilot UG mit der Vornahme der entsprechenden Beweissicherung. Nachdem die Gegner auf die Abmahnung der deutschen Rechtsanwälte des Fotografen weder eine Unterlassungserklärung abgab, noch jeglichen geforderten Schadensersatz zahlte, wurde der Gegner vor dem LG München I u.a. auf Unterlassung der Bildverwendung und Erstattung urheberrechtlicher Dokumentationskosten in Anspruch genommen.

 

LG München I: Dokumentationskosten sind erstattungsfähiger Schaden

In seiner Entscheidung vom 15.7.2020 bejaht das LG München I zunächst seine internationale Zuständigkeit nach Art. 7 Abs. 2 EuGVVO. Zudem sieht es urheberrechtliche Dokumentationskosten als erstattungsfähige Schadensersatzposition nach § 97 Abs. 2 S. 1 UrhG an. Damit befindet sich die gerichtliche Entscheidung im Einklang mit einer Vielzahl von Entscheidungen, welche die Erstattungsfähigkeit urheberrechtlicher Dokumentationskosten zwischenzeitlich bejaht haben.

Auch Sie bzw. Ihre Mandanten benötigen eine gerichtsverwertbare Dokumentation einer Rechtsverletzung?

Dann sprechen Sie uns gern unverbindlich an, um weitere Details bzgl. einer Zusammenarbeit zu erfahren:

 

AG Frankfurt / Main: Dokumentationskosten sind erstattungsfähiger Schaden

In der alltäglichen Praxis erleben wir es immer wieder, dass die von unseren Auftraggebern in Anspruch genommenen Rechtsverletzer behaupten, es handele sich bei urheberrechtlichen Dokumentationskosten um keinen erstattungsfähigen Schaden.

 

Was war passiert?

Unser Auftraggeber musste feststellen, dass eine seiner Fotografien ohne Urhebernennung im Internet auf einem regionalen News-Portal verwendet worden ist. Aus diesem Grund beauftragte er uns mit der gerichtsverwertbaren Dokumentation der Urheberrechtsverletzung. Mit der erfolgten Abmahnung verlangte der Fotograf auch die Kosten unserer Inanpruchnahme vom Rechtsverletzer erstattet, welcher die Zahlung verweigerte.
Demnach hatte das AG Frankfurt / Main mit Urteil vom 8.10.2020 (Az. 32 C 1201/20 (86)) darüber zu entscheiden.

 

Die Entscheidung des Gerichts

Das Amtsgericht Frankfurt am Main stellt mit deutlichen Worten fest, dass urheberrechtliche Dokumentationskosten einen erstattungsfähigen Schaden darstellen.
Dazu wörtlich:

„Auch die Dokumentationskosten stellen gem. § 249 BGB einen durch die Urheberrechtsverletzung verursachten Schaden dar. Der Kläger durfte die Dienste der RightsPilot UG für die Beweissicherung in Anspruch nehmen, um die Rechtsverletzung gerichtsverwertbar zu dokumentieren.“

Zudem findet das AG Frankfurt / Main deutliche Worte zu der immer wieder vorzufindenden Rechtsauffassung, ein einfacher Screenshot reiche zur Dokumentation der Bildrechtsverletzung aus:
„Der Kläger musste sich nicht auf das schwächere Beweismittel eines schlichten Screenshots verlassen, der immer dem Vorwurf der Manipulierbarkeit ausgesetzt ist.“

 

Auch Sie benötigen eine gerichtsverwertbare Dokumentation einer Bildfundstelle?

Dann sprechen Sie uns gern unverbindlich an, um weitere Details bzgl. einer Zusammenarbeit bei der Vornahme der gerichtsverwertbaren Dokumentationen zu erfahren:

Gerichtsverwertbare Dokumentation für Aktfotograf – Bildverwendung auf CD-Cover

Wir wurden kürzlich von unserem Auftraggeber, einem internationalen Aktfotografen, damit beauftragt, die gerichtsverwertbare Dokumentation einer Bildverwendung auf einem CD-Cover vorzunehmen.

 

Was war passiert?

Unser Auftraggeber ist professioneller Aktfotograf und fertigt unter anderem Detailaufnahmen von Körperteilen (sog. „Body parts“) an. Zu seiner Überraschung musste unser Auftraggeber feststellen, die Detailaufnahme eines Taillienbereiches zur Bebilderung eines CD-Covers verwendet worden ist, ohne dass er hierfür die entsprechende Lizenz eingeräumt hatte.

 

Dokumentation der Bildverwendung durch RightsPilot

Wir von RightsPilot haben daraufhin die gerichtsverwertbare Dokumentation der Rechtsverletzung vorgenommen. In diesem Kontext wurden nicht nur zahlreiche Screenshots sowie PDF-Dokumente angefertigt, sondern es konnten auch weitere Coververwendungen im Internet festgestellt und gesichert werden.
Dadurch, dass RightsPilot die Verwahrung der Dokumentation bis zum Abschluss der Rechteverfolgung übernimmt, muss sich unser Auftraggeber mangels Möglichkeit von Manipulationsvorwürfen hinsichtlich der angefertigten Beweise auch keine Gedanken machen, ob ein Nachweis der Bildverwendung vor Gericht möglich ist.
Die Kosten für unsere Tätigkeit stellen hierbei regelmäßig einen erstattungsfähigen Schaden dar, welchen Auftraggeber von der Gegenseite erstattet verlangen können – siehe hierzu auch unsere Übersichtsseite mit den Entscheidungen.

 

Sind auch Sie von unautorisierten Bildverwendungen betroffen?

Dann sprechen Sie uns – unabhängig von der thematischen Ausrichtung Ihres Schaffens – gern unverbindlich an, um weitere Details bzgl. einer Zusammenarbeit bei der Vornahme der gerichtsverwertbaren Dokumentationen zu erfahren:

2. Vertragsstrafe für Fotografen in derselben Sache dokumentiert

Wir wurden kürzlich von einem Fotografen damit beauftragt, den Verstoß gegen eine abgegebene urheberrechtliche Unterlassungserklärung gerichtsverwertbar zu dokumentieren.

 

Was war passiert?

Unser Auftraggeber, ein Fotograf, musste Anfang 2016 feststellen, dass ein Reiseunternehmen eine seiner Fotografien verwendet hat, ohne die hierdurch notwendigen Rechte inne zu haben. Aufgrund der Abmahnung gab das Unternehmen eine Unterlassungserklärung ab, zahlte Schadensersatz – und tat nichts, dachte also insbesondere noch nicht einmal daran, das Lichtbild von der Internetseite zu entfernen. Dies führte dazu, dass das Lichtbild nach wie vor auf der Internetseite eingebunden war im ursprünglichen Reiseangebot, und die Vertragsstrafe in Höhe von EUR 2.500,00 verwirkt war.

Was passierte auf die Zahlungsaufforderung unseres Fotografen hin? Genau – nichts, sodass die Vertragsstrafe letztlich gerichtlich eingeklagt worden ist und von der Gegenseite gezahlt worden ist.

Der geneigte Leser könnte auf die Idee kommen, dass wenigstens nunmehr das Bild vom Angebot entfernt worden ist, nachdem man 2.500 EUR Vertragsstrafe gezahlt hatte und auch noch – nach entsprechendem Beschluss – die Kosten des Rechtsstreites zu tragen hatte. Aber nein, wieder nichts – das Lichtbild erfreut sich bester Gesundheit auf der Internetseite, sodass nun die nächste Vertragsstrafe fällig wurde.

Der Strafrechtler würde sagen: Mit dolus directus 1. Grades direkt vor die Wand… nunja.

 

Sie sind ebenfalls Fotograf und möchten, dass zu Ihren Nachteilen begangene Rechtsverletzungen gerichtsverwertbar dokumentiert werden? Sprechen Sie uns gern unverbindlich an!

RightsPilot setzt Vertragsstrafe im eigenen Namen durch

Wir hatten bereits vor einigen Wochen über das von uns vor dem AG Memmingen im eigenen Namen geführte Verfahren in Bezug auf die Verwirkung einer urheberrechtlichen Vertragsstrafe berichtet.

Nachdem die Gegenseite auf unsere Klage hin die geltend gemachte Vertragsstrafe in Höhe von EUR 2.500,00 gezahlt hatte, hatten wir insoweit die Klage für erledigt erklärt und beantragt, dem Gegner die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen. Unserem Antrag ist das AG Memmingen mit Beschluss von 16.04.2018 (Az. 13 C 1404/17) gefolgt, sodass nun die Gegenseite die Kosten des Verfahrens zu tragen hat.

 

RightsPilot klagt Vertragsstrafe ein

Normalerweise sind wir von der RightsPilot UG (haftungsbeschränkt) primär für die gerichtsverwertbare Dokumentation von Rechtsverletzungen zuständig. In einem besonderen Fall klagen wir nunmehr aus abgetretenem Recht eine urheberrechtlich verwirkte Vertragsstrafe ein.

 

 

Was war passiert?

Einer unserer Dokumentationskunden musste feststellen, dass eine seiner Fotografien auf der Webseite eines Touristik-Anbieters verwendet worden ist. Auf die erfolgte Abmahnung hin gab der Touristik-Anbieter eine Unterlassungserklärung ab, benutzte das Bild jedoch weiterhin auf seiner eigenen Homepage zur Bewerbung seiner kommerziellen Dienstleistungen.

Erneut abgemahnt und zur Zahlung der Vertragsstrafe aufgefordert, hüllte sich die Gegenseite in Schweigen. Um unserem Dokumentations-Kunden das Durchsetzungsrisiko ein wenig abzunehmen, haben wir diesem daher im Wege des Rechtskaufes die verwirkte urheberrechtliche Vertragsstrafe abgekauft und zwischenzeitlich Klage beim zuständigen Gericht auf Zahlung der Vertragsstrafe eingereicht.

Das Interessante an dem Fall:

Auf der Gegenseite hat sich nach Klageerhebung dann doch ein Rechtsanwalt bemüht, die Verteidigungsbereitschaft anzuzeigen – das streitgegenständliche Foto ist allerdings bis zum heutigen Tage noch komplett auf der Internetseite online… nunja, schauen wir einmal, was die zuständige Richterin zu diesem Umstand sagt…

 

 

Sicherung von Vertragsstrafenverwirkungen – aber richtig

Immer wieder nehmen unsere Kunden Kontakt mit uns auf und bitten uns darum, eine von der Gegenseite verwirkte Vertragsstrafe gerichtsverwertbar zu dokumentieren – im Markenrecht, im Wettbewerbsrecht sowie im Urheberrecht.

 

 

Was war passiert?

Ganz gleich, ob im Urheberrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht – bei einem Verstoß gegen Immaterialgüterrecht oder Wettbewerbsrecht kann die tatsächlich vermutete Wiederholungsgefahr in aller Regel nur durch die Abgabe einer mit Vertragsstrafe versehenen Unterlassungserklärung aus der Welt geräumt werden.

Immer wieder kommt es allerdings dazu, dass es die betroffenen Personen mit der Einhaltung ihrer vertraglichen Unterlassungspflichten offenbar nicht so genau nehmen und in diesem Kontext beispielsweise auch weiterhin unlauter werben.

 

Obacht bei der Sicherung

Wird solch ein Verstoß gegen eine abgegebene Unterlassungserklärung festgestellt, wird als Vertragsstrafe regelmäßig ein Betrag im vierstelligen Bereich fällig. Aus diesem Grund ist jedoch auch eine Tendenz zu erkennen, dass die Vertragsstrafe-verwirkenden Personen durchaus kreativ werden, um sich “aus der Affäre” zu ziehen – umso wichtiger ist es, einen Verstoß gegen eine Unterlassungserklärung tunlichst genau zu dokumentieren.

Aus diesem Grund fertigen wir von der RightsPilot UG (haftungsbeschränkt) bei jeder Dokumentation einer Vertragsstrafenverwirkung ein Beweissicherungsvideo an, aus dem sich einwandfrei ergibt, dass

a) vor dem Aufruf des Vertragsstrafen-verwirkenden Inhaltes der Cache und Browserverlauf gelöscht worden ist,

b) die Atomuhrzeit eingeblendet wird,

c) die vertragsstrafenverwirkende Handlung im räumlichen und zeitlichen Kontext aufgerufen wird.

Unsere Dokumentation war in einem urheberrechtlichen Vertragsstrafe-Verfahren überdies schon Gegenstand eines Sachverständigen-Gutachtens.

Zudem gewinnen unsere Kunden einen zusätzlichen Zeugen für ein mögliches gerichtliches Verfahren.

 

Auch Ihr Gegner hält sich nicht an eine abgegebene Unterlassungserklärung?

Dann nehmen Sie gern vertrauensvoll Kontakt zu uns auf, um das weitere Vorgehen hinsichtlich der Dokumentation zu besprechen – wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!