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Niedersächsische Universität verwirkt urheberrechtliche Vertragsstrafe

Niedersächsische Universität verwirkt urheberrechtliche Vertragsstrafe

Wir wurden vor einiger Zeit mit der Dokumentation einer urheberrechtlichen Vertragsstrafe beauftragt, nachdem eine niedersächsische Universität nach Ansicht des Rechteinhabers gegen eine strafbewehrte urheberrechtliche Unterlassungserklärung verstoßen hatte.

 

Was war passiert?

Eine in Niedersachsen gelegene Universität hatte eine Fotografie unseres Auftraggebers in einem PDF ohne Einhaltung der Lizenzvorgaben verwendet. Auf die anwaltliche Abmahnung hin wurde eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben, mit der sich die niedersächsische Universität verpflichtet hat, es zukünftig zu unterlassen, die Fotografie unseres Auftraggebers ohne Urhebernennung öffentlich zugänglich zu machen.
Zu seiner großen Überraschung musste unser Auftraggeber im Nachgang sodann feststellen, dass trotz Abgabe der Unterlassungserklärung die Fotografie an anderer Stelle weiterhin ohne Urhebernennung verwendet worden ist. Dies betrifft einen Fall, in dem die Fotografie nicht nur auf dem Server der Universität lag, sondern vielmehr direkt über die Webseite abrufbar war.

 

Gerichtsverwertbare Dokumentation des Verstoßes

Im Nachgang haben wir sodann die gerichtsverwertbare Dokumentation der erneuten öffentlichen Zugänglichmachung der Fotografie vorgenommen. Die öffentliche Zugänglichmachung wurde hierbei unter anderem durch Anfertigung eines Bildschirmvideos der Rechtsverletzung so dokumentiert, dass zweifelsfrei nachweisbar ist, dass vor dem Abruf der Cache und Browserverlauf gelöscht worden ist. Zudem erfolgte eine Validierung des Zeitpunkts der Dokumentation über Abruf der Atomuhrzeit.

Nach Informationen unseres Auftraggebers ist keine einvernehmliche Einigung zustande gekommen, sodass der erneute Unterlassungsanspruch sowie die Vertragsstrafe auf dem gerichtlichen Wege vor dem LG Hannover durchgesetzt wird. Wir sind gespannt, ob wir als Zeuge geladen werden, und gemeinsam mit dem Gericht sodann das Beweissicherungsvideo anschauen können. (Ist Popcorn im Gerichtssaal erlaubt?!)

 

Sie benötigen die gerichtsverwertbare Dokumentation eines Vertragsstrafenverstoßes?

Sprechen Sie uns gern an – wir helfen diskret, schnell und mit umfassender Erfahrung bei der Dokumentation von Vertragsstrafen weiter!
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RightsPilot dokumentiert Vertragsstrafe für Stockfotografen

Wenn Lichtbildwerke außerhalb der eingeräumten Nutzungsrechte verwendet werden, dann stellt dies häufig ein erhebliches Ärgernis für die betroffenen Fotografen dar. Mag ein Erstverstoß aufgrund von Fahrlässigkeit noch ansatzweise nachvollziehbar sein, so ändert sich die Situation, wenn es um die Verwirkung urheberrechtlicher Vertragsstrafen geht.

 

Was war passiert?

Unser Auftraggeber musste feststellen, dass eine seiner Fotografien ohne Urhebernennung im Internet verwendet worden ist. Auf die anwaltliche Abmahnung hin wurde unter anderem eine strafbewährte Unterlassungserklärung abgegeben und Auskunft darüber verlangt, unter welchen weiteren (als der genannten!) URLs die Bildverwendung noch erfolgt ist.

Im Anschluss musste unser Auftraggeber feststellen, dass entgegen der Unterlassungserklärung die unautorisierte Bildverwendung nicht eingestellt worden ist. Daher wurden wir mit der Dokumentation der Vertragsstrafenverwirkung beauftragt.

 

Dokumentation von Vertragsstrafen – Obacht bei der Beweissicherung

Wir von RightsPilot haben daraufhin die gerichtsverwertbare Dokumentation der Rechtsverletzung vorgenommen. Angesichts der Tatsache, dass es sich um eine Vertragsstrafenverwirkung handelt, wissen wir aus der Erfahrung von mehr als 5 Jahren Dokumentationsservice, dass häufig im Streit steht, ob die Bildverwendung nicht nur rein im (lokal vorgehaltenen) Cache erfolgt ist.

Aus diesem Grund erfolgt die Vornahme von Vertragsstrafendokumentationen stets unter Hinzuziehung eines Bildschirmdokumentationsvideos. So kann nicht nur unser Sachbearbeiter bezeugen, dass wir dem Aufruf des rechtsverletzenden Inhaltes der Cache und Browserverlauf gelöscht worden ist, sondern auch Jahre später nach der Vornahme der gerichtsverwertbaren Vertragsstrafendokumentation kann dessen Erstellung Stück für Stück nachvollzogen werden.

Wir sind hierbei beliebter Gast als Zeuge vor Gericht, wenn es um den Nachweis von Bildverwendungen in Vertragsstrafenkonstellationen geht – so beispielsweise Mitte November am Landgericht Berlin und Mitte Dezember am Landgericht Ingolstadt. Die mit der Zeugenladung einhergehenden Kosten trägt die im Verfahren unterlegene Partei.
Wo wir gerade bei den Kosten sind: Die Kosten für unsere Tätigkeit stellen regelmäßig einen erstattungsfähigen Schaden dar, welchen Auftraggeber von der Gegenseite erstattet verlangen können – siehe hierzu auch unsere Übersichtsseite mit den Entscheidungen.

 

Auch Ihre Bilder werden nach Abgabe einer Unterlassungserklärung weiterverwendet?

Dann sprechen Sie uns gern unverbindlich an, um weitere Details bzgl. einer Zusammenarbeit bei der Vornahme der gerichtsverwertbaren Dokumentationen zu erfahren:

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RightsPilot dokumentiert Vertragsstrafe für Luftbildfotografen

Wir wurden kürzlich von einem bekannten Luftbildfotografen damit beauftragt, einen Verstoß gegen eine abgegebene strafbewehrte Unterlassungserklärung zu dokumentieren.

Was war passiert?

Unser Kunde musste feststellen, dass ein Zeitungsverlage eine seiner Luftbildaufnahme verwendet hat, ohne im Besitz einer gültigen Lizenz zu sein und ohne dass unser Auftraggeber bei der Nutzung des Lichtbildwerkes als Urheber bezeichnet worden ist.

Auf eine entsprechende Berechtigungsanfrage mit einem Angebot zu einer Nachlizenzierung hin gab der Zeitungsverlag eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ab, in der er sich verpflichtete, es zukünftig zu unerlassen, die im Raum stehende Fotografie öffentlich zugänglich zu machen.

Zu seiner großen Überraschung musste unser Auftraggeber nunmehr feststellen, dass genau dieses von der Unterlassungserklärung erfasste Lichtbildwerk noch immer eingebunden auf der Internetseite unter einer anderen Sub-URL genutzt worden ist.

Die Vertragsstrafe wurde daher durch uns gerichtsverwertbar gesichert, unter anderem durch Anfertigen eines Beweisvideos, durch das sich nachweisen lässt, dass der Cache des Browsers gelöscht worden ist. Dies ist nämlich ein häufiger Streitpunkt bei der Geltendmachung der Vertragsstrafe.