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Jugendschutztestkäufe gerichtsverwertbar durchführen

Jugendschutztestkäufe gerichtsverwertbar durchführen

Sie haben das Gefühl, dass sich Ihre Mitbewerber nicht so richtig an die Jugendschutzvorschriften halten oder möchten testen, wie Ihre eigenen Mitarbeiter das Thema Jugendschutz im Unternehmen leben? In beiden Fällen sind Jugendschutztestkäufe das Mittel der Wahl! Mit diesem Artikel möchten wir etwas genauer darstellen, wie Jugendschutztestkäufe ablaufen.

 

Beauftragung vom Jugendschutztestkauf

Im Rahmen der Beauftragung besprechen wir gemeinsam, was das Ziel des Jugendschutztestkaufs ist. Möchten Sie Ihre eigenen Jugendschutzmechanismen im Unternehmen testen oder zielt der Testkauf darauf ab, die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften durch Ihre Mitbewerber zu überprüfen?
Diese Information ist wichtig für uns, um das weitere Vorgehen abstimmen zu können. Für das Projekt – Jugendschutztestkäufe sind grundsätzlich deutschlandweit möglich – wählen wir im Nachgang den passenden Testkäufer aus.
Unsere Testkäufer sind im Vorfeld auf die Jugendschutztestkäufe gesondert geschult worden und auf ihre Zuverlässigkeit getestet worden.

 

Erfassung der TestkäuferInnen

Im Vorfeld des Jugendschutztestkaufs werden die TestkäuferInnen umfassend vermessen und per Fotodokumentation erfasst. Dies dient dazu, spätere Diskussionen zu vermeiden, ob der/die Testkäufer tatsächlich auch wie ein Minderjähriger aussah oder nicht. Gerade, wenn Sie sich gegen Mitbewerber zur Wehr setzen möchten, kann dieser Umstand eine ganz erhebliche Rolle spielen.

 

Durchführung des Jugendschutztestkaufs

Am Tag des Jugendschutztestkaufs wird der Testkäufer erneut fotografisch erfasst. So ist später ein Abgleich möglich zwischen dem „normalen“ Aussehen und dem „Testkaufaussehen“. Zudem wird der Testkäufer angewiesen, sich für den Testkauf nicht gesondert zu schminken / stylen bzw. all jene Handlungen während des Testkaufs zu unterlassen, die darauf abzielen, den Verkäufer / die Verkäuferin zur Mitgabe des Artikels zu überreden.
Der Jugendschutztestkauf findet grundsätzlich in Begleitung einer geschulten volljährigen Person statt, wobei durch die exakte Instruktion des Testkäufers (Verhalten während und nach dem Testkauf) sichergestellt wird, dass der Jugendschutztestkauf ordnungsgemäß erfolgt und insbesondere keine negativen Auswirkungen für den Testkäufer zu erwarten sind.

 

Mehr zu Jugendschutztestkäufen erfahren

Sie haben Interesse an einem Jugendschutztestkauf? Dann sprechen Sie uns gern an, um weitere Informationen zu einer möglichen Zusammenarbeit zu erhalten.

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RightsPilot startet Jugendschutztest auf eBay

RightsPilot startet Jugendschutztest auf eBay

Wie steht es um den Jugendschutz im Internet? Die Firma RightsPilot UG (haftungsbeschränkt) hat vor einigen Tagen einen Test im Internet gestartet.

 

FSK18-Artikel als Testgegenstand

Gegenstand des Testprojekts ist die Frage, wie einfach es für Jugendliche ist, FSK18-Artikel auf Internetplattformen zu bestellen. Die Firma RightsPilot UG hat daher auf der Auktionsplattform eBay insgesamt 10 FSK18-Artikel bestellt und ist nun gespannt, in welchem Umfang sich Händler an die gesetzlichen Vorgaben zum Jugendschutz halten.
Insbesondere muss bei FSK18-Artikeln sichergestellt werden, dass diese nicht einfach in die Hände von Jugendlichen geraten. Insofern bedarf es einer angemessenen Altersverifikation bei der Zustellung der Sendung, wie sie etwa auch beim Versand alkoholischer Getränke notwendig ist.

 

Auswertung des Testprojekts folgt

Sowie sämtliche FSK18-Artikel zugestellt worden sind, erfolgt eine Auswertung der Testkaufstudie. Über die Ergebnisse werden wir an dieser Stelle berichten.

 

Ihre Mitbewerber halten Sie sich nicht an die Spielregeln beim Versand von FSK18-Artikeln?

Dann sprechen Sie uns gerne an – wir nehmen Testkäufe vor und dokumentieren etwaige Jugendschutzverletzungen gerichtsverwertbar.

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