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1000 Euro Geldentschädigung für 14-jähriges Upskirting-Opfer

Seit September 2020 ist Upskirting – also das heimliche Filmen unter den Rock – in Deutschland strafbar. Dass betroffenen Opfern zudem ein Schmerzensgeld zustehen kann, zeigt ein spanischer Fall aus Mallorca.

 

Was war passiert?

Ein 52-jähriger Deutscher hat Medienberichten zufolge in einem Kaufhaus in der Innenstadt von Palma de Mallorca einem 14-jährigen Mädchen, das mit seiner Tante Einkaufen war, heimlich unter den Rock gefilmt. Hierzu nutzte der Täter einen Verlängerungsstab, an dem eine kleine Kamera befestigt war. Die Kaufhausdetektive bemerkten den Vorfall und schalteten die Polizei ein.
Bei der Festnahme gab der Mann an, er sei YouTuber und veröffentliche Aufnahmen von heimlich gefilmten Mädchen und Frauen.
Der Deutsche wurden vom spanischen Gericht zu einer Haftstrafe von 2,5 Jahren verurteilt, welche im Anschluss in ein 10-jähriges Einreiseverbot nach Spanien umgewandelt wurde. Zudem muss der Deutsche eine Geldstrafe in Höhe von knapp 5000 Euro zahlen sowie eine Geldentschädigung an das Mädchen in Höhe von 1000 Euro.

 

Setzen Sie sich zur Wehr

Auch wenn der Fall im Ausland spielt, zeigt sich, dass Opfer von Upskirting nicht schutzlos gestellt sind! Vielmehr sollten Sie sich gegen Persönlichkeitsrechtsverletzungen zu Ihrem Nachteil wehren. Neben Unterlassungsansprüchen – der Täter muss das persönlichkeitsverletzende Verhalten zukünftig unterlassen und entsprechende Aufnahmen beseitigen – besteht ggf. auch die Möglichkeit, Schmerzensgeldansprüche gegen den Täter geltend zu machen.

Ihre Persönlichkeitsrechte bzw. die Persönlichkeitsrechte Ihrer Mandanten werden im Internet verletzt?

Für eine effektive Durchsetzung der Ansprüche sind wir Ihnen gern behilflich, die Ansprüche gerichtsverwertbar zu dokumentieren – sprechen Sie uns gerne unverbindlich an!

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