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2. Vertragsstrafe für Fotografen in derselben Sache dokumentiert

Wir wurden kürzlich von einem Fotografen damit beauftragt, den Verstoß gegen eine abgegebene urheberrechtliche Unterlassungserklärung gerichtsverwertbar zu dokumentieren.

 

Was war passiert?

Unser Auftraggeber, ein Fotograf, musste Anfang 2016 feststellen, dass ein Reiseunternehmen eine seiner Fotografien verwendet hat, ohne die hierdurch notwendigen Rechte inne zu haben. Aufgrund der Abmahnung gab das Unternehmen eine Unterlassungserklärung ab, zahlte Schadensersatz – und tat nichts, dachte also insbesondere noch nicht einmal daran, das Lichtbild von der Internetseite zu entfernen. Dies führte dazu, dass das Lichtbild nach wie vor auf der Internetseite eingebunden war im ursprünglichen Reiseangebot, und die Vertragsstrafe in Höhe von EUR 2.500,00 verwirkt war.

Was passierte auf die Zahlungsaufforderung unseres Fotografen hin? Genau – nichts, sodass die Vertragsstrafe letztlich gerichtlich eingeklagt worden ist und von der Gegenseite gezahlt worden ist.

Der geneigte Leser könnte auf die Idee kommen, dass wenigstens nunmehr das Bild vom Angebot entfernt worden ist, nachdem man 2.500 EUR Vertragsstrafe gezahlt hatte und auch noch – nach entsprechendem Beschluss – die Kosten des Rechtsstreites zu tragen hatte. Aber nein, wieder nichts – das Lichtbild erfreut sich bester Gesundheit auf der Internetseite, sodass nun die nächste Vertragsstrafe fällig wurde.

Der Strafrechtler würde sagen: Mit dolus directus 1. Grades direkt vor die Wand… nunja.

 

Sie sind ebenfalls Fotograf und möchten, dass zu Ihren Nachteilen begangene Rechtsverletzungen gerichtsverwertbar dokumentiert werden? Sprechen Sie uns gern unverbindlich an!

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