RightsPilot setzt Vertragsstrafe im eigenen Namen durch

RightsPilot

Wir hatten bereits vor einigen Wochen über das von uns vor dem AG Memmingen im eigenen Namen geführte Verfahren in Bezug auf die Verwirkung einer urheberrechtlichen Vertragsstrafe berichtet.

Nachdem die Gegenseite auf unsere Klage hin die geltend gemachte Vertragsstrafe in Höhe von EUR 2.500,00 gezahlt hatte, hatten wir insoweit die Klage für erledigt erklärt und beantragt, dem Gegner die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen. Unserem Antrag ist das AG Memmingen mit Beschluss von 16.04.2018 (Az. 13 C 1404/17) gefolgt, sodass nun die Gegenseite die Kosten des Verfahrens zu tragen hat.

 

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