RightsPilot dokumentiert Vertragsstrafe für Luftbildfotografen

Wir wurden kürzlich von einem bekannten Luftbildfotografen damit beauftragt, einen Verstoß gegen eine abgegebene strafbewehrte Unterlassungserklärung zu dokumentieren.

Was war passiert?

Unser Kunde musste feststellen, dass ein Zeitungsverlage eine seiner Luftbildaufnahme verwendet hat, ohne im Besitz einer gültigen Lizenz zu sein und ohne dass unser Auftraggeber bei der Nutzung des Lichtbildwerkes als Urheber bezeichnet worden ist.

Auf eine entsprechende Berechtigungsanfrage mit einem Angebot zu einer Nachlizenzierung hin gab der Zeitungsverlag eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ab, in der er sich verpflichtete, es zukünftig zu unerlassen, die im Raum stehende Fotografie öffentlich zugänglich zu machen.

Zu seiner großen Überraschung musste unser Auftraggeber nunmehr feststellen, dass genau dieses von der Unterlassungserklärung erfasste Lichtbildwerk noch immer eingebunden auf der Internetseite unter einer anderen Sub-URL genutzt worden ist.

Die Vertragsstrafe wurde daher durch uns gerichtsverwertbar gesichert, unter anderem durch Anfertigen eines Beweisvideos, durch das sich nachweisen lässt, dass der Cache des Browsers gelöscht worden ist. Dies ist nämlich ein häufiger Streitpunkt bei der Geltendmachung der Vertragsstrafe.

0 Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*