Dokumentation einer Bildfundstelle für Hotelfotograf
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Wir wurden kürzlich von unserem Auftraggeber, einem Hotelfotograf, mit der Dokumentation einer urheberrechtlichen Bildfundstelle beauftragt.
Details zum Auftrag:
Auftraggeber: AG
Rechtsverletzer: GG
Datum der Dokumentation: November 2017
Was war geschehen?
Unser Auftraggeber musste feststellen, dass eine seiner Fotografien auf der Internetseite von einem GG verwendet worden waren, ohne dass hierfür eine gültige Bildlizenz vorlag.
Nach § 12 Abs. 1 UrhG hat allerdings allein der Fotograf als Urheber das Recht zu entscheiden, ob und wie sein Werk zu veröffentlichen ist. Kommt es zu einer Bildverwendung ohne Zustimmung des Fotografen oder wird ein Bild außerhalb der eingeräumten Lizenz genutzt, so hat der Fotograf nach § 97 UrhG das Recht, von dem Bildverwender zu verlangen, dass dieser die zukünftige Verwendung des Bildes unterlässt. Ebenso hat der Fotograf nach § 97 Abs. 2 UrhG das Recht, vom Bildverwender einen finanziellen Schadensersatz für die zwischenzeitliche Nutzung des Lichtbildes zu verlangen.
Geht der Fotograf im Wege einer Abmahnung gegen die Bildnutzung vor, so hat der Gegner dem Fotografen zusätzlich auch die angefallenen Kosten der Rechtsverfolgung zu erstatten, § 97a Abs. 3 UrhG.
Sicherung der Beweise durch die RightsPilot UG (haftungsbeschränkt)
Zur gerichtsverwertbaren Dokumentation der Bildverwendung hat der AG uns beauftragt und vertraut damit auf die Dokumentationserfahrung aus mehr als 5.000 bildrechtlichen Fundstellen.
Im Rahmen der Beauftragung wurden folgende Dokumentationen vorgenommen:
– Sicherung des Serverpfades und Ermittlung der Bildgröße
– Sicherung der Verletzerseite via Screenshot, Fullscreenshot sowie PDF
– Sicherung des Quelltexts der Verletzerseite
– Abfrage der Verletzerseite bei Google
– Ermittlung der Robots.txt der Verletzerseite
– Sicherung des Impressums der Verletzerseite
– Sicherung der WHOIS-Daten der bildrechtsverletzenden Domain
– Ermittlung des Datums der letzten Modifikation des Bildes auf dem Server
– Ermittlung der frühesten Bildverwendung via manueller Wayback-Machine-Recherche
– Anfertigung eines Dokumentationsberichtes
Durch die Dokumentation der Rechtsverletzung durch die RightsPilot UG (haftungsbeschränkt) gewinnt der Fotografen für den Fall eines gerichtlichen Verfahrens durch den Sachbearbeiter, der die Dokumentation anfertigt, ebenfalls einen zusätzlichen Zeugen.
Kostenerstattung unserer Dokumentationsdienstleistung
Wir von der RightsPilot UG (haftungsbeschränkt) sind der festen Überzeugung, dass die angefallenen Dokumenationskosten einen kausal durch die Rechtsverletzung bedingten Schaden darstellen, welcher vom Rechtsverletzer unserem Auftraggeber nach § 97 Abs. 2 UrhG zu erstatten ist. Entsprechende gerichtliche Entscheidungen können Sie unserer Urteilsliste entnehmen.
Ihre Vorteile, wenn Sie uns beauftragen:
- Sie erhalten eine umfassende Dokumentation der Bildfundstelle, damit Sie auch dann nicht im Regen stehen, wenn der Gegner auf kreative Ausflüchte kommt (Beispiel: “Der Urheberhinweis war als Mouseover vorhanden”)
- Sie erhalten einen zusätzlichen Zeugen
- Die Nutzungsdauer eines Fotos ist Ihr Fundament für Ihren Schadensersatzanspruch. Wir ermitteln auf zwei unterschiedlichen Wegen für Sie die Nutzungsdauer, um eine höchstmögliche nachweisbare Nutzungsdauer zu ermitteln.
Sie sind ebenfalls Fotograf? Jetzt Dokumentationsservice testen!
Wir würden uns freuen, wenn wir auch Sie als unseren zukünftigen Kunden gewinnen könnten und möchten Sie herzlich einladen, unseren Dokumentationsservice einmal unverbindlich zu testen.
Bei Interesse füllen Sie bitte das untenstehende Formular aus – wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen bzgl. der Details!
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