Die neuen MFM-Tabellen für das Jahr 2018

Als Dokumentationsdienstleister von Rechtsverletzungen sind wir nicht nur im Wettbewerbs- und Markenrecht zu Hause, sondern betreuen auch zahlreiche Fotografen bei der gerichtsverwertbaren Dokumentation von Rechtsverletzungen.

Für professionelle Fotografen ist besonders die Zeit um Anfang Februar spannend – dann nämlich kommen die neuen MFM-Tabellen heraus, die von der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing herausgegeben werden und Branchenempfehlungen für die Honorarvergütungssätze abbilden sollen.

Da viele professionelle Fotografen auf eine eigene Lizenzierungspraxis verzichten, sondern die Preise der MFM-Tabellen als Berechnungsgrundlage verwenden, entscheidet das Heftchen somit jedenfalls teilweise über die Vergütungsperspektiven von Fotografen im Folgejahr.

 

Aktuelle Änderungen

Betrachtet man die Konditionen einmal, so ist festzuhalten, dass sich die Vergütungen für Social-Media-Nutzung von Lichtbildwerken auf einem konstanten Niveau zum Vorjahr befinden. Abgesunken sind allerdings die Vergütungen für die Nutzung von Lichtbildwerken auf kommerziellen Webseiten. Wurden hier beispielsweise für eine dreijährige Nutzung eines Lichtbildwerkes auf der Startseite 695,00 Euro veranschlagt, ist dieser Betrag im Jahr 2018 auf 559,00 EUR gesunken.

Diese Tendenz lässt sich im Übrigen auch aus der Rechtsprechung entnehmen, die die schematische Anwendung der MFM-Tabellen zur Berechnung von Schadensersatzbeträgen zunehmend kritisch ansieht.

 

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