Jugendschutztestkäufe gerichtsverwertbar durchführen

Jugendschutztestkäufe gerichtsverwertbar durchführen

Sie haben das Gefühl, dass sich Ihre Mitbewerber nicht so richtig an die Jugendschutzvorschriften halten oder möchten testen, wie Ihre eigenen Mitarbeiter das Thema Jugendschutz im Unternehmen leben? In beiden Fällen sind Jugendschutztestkäufe das Mittel der Wahl! Mit diesem Artikel möchten wir etwas genauer darstellen, wie Jugendschutztestkäufe ablaufen.

 

Beauftragung vom Jugendschutztestkauf

Im Rahmen der Beauftragung besprechen wir gemeinsam, was das Ziel des Jugendschutztestkaufs ist. Möchten Sie Ihre eigenen Jugendschutzmechanismen im Unternehmen testen oder zielt der Testkauf darauf ab, die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften durch Ihre Mitbewerber zu überprüfen?
Diese Information ist wichtig für uns, um das weitere Vorgehen abstimmen zu können. Für das Projekt – Jugendschutztestkäufe sind grundsätzlich deutschlandweit möglich – wählen wir im Nachgang den passenden Testkäufer aus.
Unsere Testkäufer sind im Vorfeld auf die Jugendschutztestkäufe gesondert geschult worden und auf ihre Zuverlässigkeit getestet worden.

 

Erfassung der TestkäuferInnen

Im Vorfeld des Jugendschutztestkaufs werden die TestkäuferInnen umfassend vermessen und per Fotodokumentation erfasst. Dies dient dazu, spätere Diskussionen zu vermeiden, ob der/die Testkäufer tatsächlich auch wie ein Minderjähriger aussah oder nicht. Gerade, wenn Sie sich gegen Mitbewerber zur Wehr setzen möchten, kann dieser Umstand eine ganz erhebliche Rolle spielen.

 

Durchführung des Jugendschutztestkaufs

Am Tag des Jugendschutztestkaufs wird der Testkäufer erneut fotografisch erfasst. So ist später ein Abgleich möglich zwischen dem „normalen“ Aussehen und dem „Testkaufaussehen“. Zudem wird der Testkäufer angewiesen, sich für den Testkauf nicht gesondert zu schminken / stylen bzw. all jene Handlungen während des Testkaufs zu unterlassen, die darauf abzielen, den Verkäufer / die Verkäuferin zur Mitgabe des Artikels zu überreden.
Der Jugendschutztestkauf findet grundsätzlich in Begleitung einer geschulten volljährigen Person statt, wobei durch die exakte Instruktion des Testkäufers (Verhalten während und nach dem Testkauf) sichergestellt wird, dass der Jugendschutztestkauf ordnungsgemäß erfolgt und insbesondere keine negativen Auswirkungen für den Testkäufer zu erwarten sind.

 

Mehr zu Jugendschutztestkäufen erfahren

Sie haben Interesse an einem Jugendschutztestkauf? Dann sprechen Sie uns gern an, um weitere Informationen zu einer möglichen Zusammenarbeit zu erhalten.

 

In eigener Sache: 5 Jahre Dokuservice!

Heute finden Sie keine Berichterstattung über aktuelle Fälle, sondern eine Neuigkeit in eigener Sache: Die RightsPilot UG feiert Geburtstag!

Heute vor 5 Jahren, am 24.06.2015, fand der Notartermin statt, um die Gründung des Dokumentationsdienstleisters – damals noch unter dem Namen pixdetect und als studentisches StartUp – auf den Weg zu bringen.

In den letzten 5 Jahren ist viel passiert:

  • Wir können zwischenzeitlich auf eine fünfstellige Anzahl durchgeführter gerichtsverwertbarer Dokumentationen zurückblicken.
  • Viele neue Rechtsgebiete und Zusatzangebote sind dazu gekommen.
  • Unser Team ist mittlerweile auf 5 Personen angewachsen.
  • Wir konnten viele neue Kanzleien und Rechteinhaber/Online-Händler als Kunden gewinnen.

All dies wäre durch die langjährige Treue und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit unseren Stammkunden und -partnern nicht möglich gewesen – an dieser Stelle ein ganz herzliches Dankeschön!

Wir sind uns sicher, dass uns auch in den kommenden 5 Jahren nicht langweilig wird – unsere Schubladen sind gefüllt mit vielen spannenden Projektideen, die unser Leistungsangebot rund um den Dokumentationsservice abrunden. Lassen Sie sich überraschen!

Dokumentation einer Bildfundstelle für Hotelfotograf

 

Wir wurden kürzlich von unserem Auftraggeber, einem Hotelfotograf, mit der Dokumentation einer urheberrechtlichen Bildfundstelle beauftragt.

 


Details zum Auftrag:

Auftraggeber: AG
Rechtsverletzer: GG

Datum der Dokumentation: November 2017


 

Was war geschehen?

Unser Auftraggeber musste feststellen, dass eine seiner Fotografien auf der Internetseite von einem GG verwendet worden waren, ohne dass hierfür eine gültige Bildlizenz vorlag.

Nach § 12 Abs. 1 UrhG hat allerdings allein der Fotograf als Urheber das Recht zu entscheiden, ob und wie sein Werk zu veröffentlichen ist. Kommt es zu einer Bildverwendung ohne Zustimmung des Fotografen oder wird ein Bild außerhalb der eingeräumten Lizenz genutzt, so hat der Fotograf nach § 97 UrhG das Recht, von dem Bildverwender zu verlangen, dass dieser die zukünftige Verwendung des Bildes unterlässt. Ebenso hat der Fotograf nach § 97 Abs. 2 UrhG das Recht, vom Bildverwender einen finanziellen Schadensersatz für die zwischenzeitliche Nutzung des Lichtbildes zu verlangen.

Geht der Fotograf im Wege einer Abmahnung gegen die Bildnutzung vor, so hat der Gegner dem Fotografen zusätzlich auch die angefallenen Kosten der Rechtsverfolgung zu erstatten, § 97a Abs. 3 UrhG.

 

Sicherung der Beweise durch die RightsPilot UG (haftungsbeschränkt)

Zur gerichtsverwertbaren Dokumentation der Bildverwendung hat der AG uns beauftragt und vertraut damit auf die Dokumentationserfahrung aus mehr als 5.000 bildrechtlichen Fundstellen.

Im Rahmen der Beauftragung wurden folgende Dokumentationen vorgenommen:

– Sicherung des Serverpfades und Ermittlung der Bildgröße
– Sicherung der Verletzerseite via Screenshot, Fullscreenshot sowie PDF
– Sicherung des Quelltexts der Verletzerseite
– Abfrage der Verletzerseite bei Google
– Ermittlung der Robots.txt der Verletzerseite
– Sicherung des Impressums der Verletzerseite
– Sicherung der WHOIS-Daten der bildrechtsverletzenden Domain
– Ermittlung des Datums der letzten Modifikation des Bildes auf dem Server
– Ermittlung der frühesten Bildverwendung via manueller Wayback-Machine-Recherche
– Anfertigung eines Dokumentationsberichtes

Durch die Dokumentation der Rechtsverletzung durch die RightsPilot UG (haftungsbeschränkt) gewinnt der Fotografen für den Fall eines gerichtlichen Verfahrens durch den Sachbearbeiter, der die Dokumentation anfertigt, ebenfalls einen zusätzlichen Zeugen.

 

Kostenerstattung unserer Dokumentationsdienstleistung

Wir von der RightsPilot UG (haftungsbeschränkt) sind der festen Überzeugung, dass die angefallenen Dokumenationskosten einen kausal durch die Rechtsverletzung bedingten Schaden darstellen, welcher vom Rechtsverletzer unserem Auftraggeber nach § 97 Abs. 2 UrhG zu erstatten ist. Entsprechende gerichtliche Entscheidungen können Sie unserer Urteilsliste entnehmen.

 


Ihre Vorteile, wenn Sie uns beauftragen:

  • Sie erhalten eine umfassende Dokumentation der Bildfundstelle, damit Sie auch dann nicht im Regen stehen, wenn der Gegner auf kreative Ausflüchte kommt (Beispiel: “Der Urheberhinweis war als Mouseover vorhanden”)
  • Sie erhalten einen zusätzlichen Zeugen
  • Die Nutzungsdauer eines Fotos ist Ihr Fundament für Ihren Schadensersatzanspruch. Wir ermitteln auf zwei unterschiedlichen Wegen für Sie die Nutzungsdauer, um eine höchstmögliche nachweisbare Nutzungsdauer zu ermitteln.

 

Sie sind ebenfalls Fotograf? Jetzt Dokumentationsservice testen!

Wir würden uns freuen, wenn wir auch Sie als unseren zukünftigen Kunden gewinnen könnten und möchten Sie herzlich einladen, unseren Dokumentationsservice einmal unverbindlich zu testen.

Bei Interesse füllen Sie bitte das untenstehende Formular aus – wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen bzgl. der Details!